Förderung von Einbruchschutz
Ihre Investition im Bereich Einbruchschutz sowie entsprechende Präventivmaßnahmen werden von staatlicher Seite durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
TIPP: Der Einbau einbruchhemmender (barrierearmer) Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird nach wie vor von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA "Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)" gefördert.
Statt eines Zuschusses können Sie einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barrierereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit fördert.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit dem Kredit der KfW "Altersgerecht umbauen" (159) gefördert. Das sind im einzelnen:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelung
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
Wer wird gefördert?
Vorraussetzung für die Fördermöglichkeit ist, dass Sie eine Privatperson sind.
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. zwei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümer,
- Käufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- Privatpersonen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter
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